Geprüfte und zertifizierte Tresore von Deutschlands Nr. 1
Sicherheit seit 150 Jahren. Mehr als 200.000 Kunden weltweit.
Im Rahmen der Risikoprävention sind Kliniken und Pflegeeinrichtungen unter anderem verpflichtet, Betäubungsmittel dem Betäubungsmittelgesetz entsprechend zu lagern. Details zur gesetzeskonformen Aufbewahrung von Betäubungsmitteln sind in den "Richtlinien über Maßnahmen zur Sicherung von Betäubungsmittelvorräten" des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geregelt, die wir Ihnen hier bereitgestellt haben.
Die Sicherung im Zuge des Patientendatenschutzes ist nicht einheitlich geregelt, ergibt sich aber aus § 203 StGB und der Berufsverordnung für Ärzte. Grundsätzlich ist der behandelnde Arzt gesetzlich verpflichtet, gegenüber dem Patienten die Schweigepflicht zu wahren und Informationen, die er im Zusammenhang mit der Behandlung erlangt, nicht an Dritte weiterzugeben. Daraus folgt, dass Patientendaten vor unbefugtem Zugriff geschützt werden müssen.
Auch für alle anderen Bereiche in Kliniken, Krankenhäusern, Reha- und Pflegeeinrichtungen haben wir die passenden Tresorlösungen:
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deinTresor.de ist umgezogen.
Für noch besseren Service ist aus der Marke "deinTresor.de by HARTMANN"
der Onlineshop der HARTMANN TRESORE AG geworden.
Darüber hinaus können Sie auf die gewohnte
Qualität und Kompetenz vertrauen.