Laborschränke dienen der Aufbewahrung von Arbeitsgeräten und Stoffvorräten zum Beispiel in Apotheken, Arztpraxen und Laboren. So müssen unter anderem Laugen, Lösungsmittel, Säuren oder Druckgasflaschen sicher vor unbefugtem Zugriff in einem Laborschrank gelagert werden. Das zweite, noch wichtigere Entscheidungskriterium für Laborschränke neben der Diebstahlsicherheit ist die Art der zu lagernden Güter. Sie entscheidet darüber, welche Funktion und welche Sicherheitsstufe die Laborschränke erfüllen müssen. So müssen Laborschränke mit leicht brennbaren oder wassergefährdenden Stoffen mit einem Ab- und Zuluftsystem und einer Bodenauffangwanne ausgestattet sein. Ähnlich wie Gefahrstoffschränke sollten Laborschränke feuerresistent sein, um im Falle eines Brandes die Mitarbeiter nicht z. B. durch austretende Dämpfe zu gefährden.
Werden Laborschränke mit Gefahrstoffen bestückt, müssen die Schränke bestimmten Sicherheitskriterien entsprechen, die seit April 2004 durch die Euro-Norm EN 14470-1 geregelt sind. Diese Norm legt die Anforderungen an Laborschränke unter anderem für die Kriterien
- Minimierung des Brandrisikos
- Austritt von Dämpfen und
- Rückhaltung von austretenden Flüssigkeiten oder Gasen im Innen der Laborschränke
fest.
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