Das Einheitsblatt VDMA 24992 des Verbandes deutscher Maschinen- und Anlagenbauer definierte bis zum 31.12.2003 verbindlich die zu erfüllenden Anforderungen für Stahlschränke zur Einstufung in die Sicherheitsstufen A und B. Abhängig von der Erfüllung der Bauvorschriften in VDMA 24992 konnte der Safe mit der Sicherheitsstufe A oder B nach VDMA 24994 auf einem Typenschild gekennzeichnet werden, wobei die Sicherheitsstufe B die höherwertigere ist.
Die Sicherheitsstufe A gemäss VDMA 24992 umfasst einwandige Stahlschränke die einen leichten Einbruchsschutz gewähren. Ein Schutz gegen thermische Einwirkungen wie Feuer wird nicht gewährt.
Die Sicherheitsstufe B gemäss VDMA 24992 fordert mindestens zweiwandige Stahlschränke und gewährleistet einen geringen Feuerschutz bei leichten Bränden.
Nicht jeder Stahlschrank wurde durch den VDMA auf die Einhaltung der im Einheitsblatt VDMA 24992 geforderten Anforderungen überprüft. Zur Sicherstellung der Anforderungen nach VDMA 24992 wurden die Hersteller stichprobenartig kontrolliert. Bei einem festgestellten Verstoss erfolgte ein Abmahnverfahren.
Der Rückzug des Einheitsblattes VDMA 24992 war europäischen Normen geschuldet (prEN 14 450 /EN 1143-1) und führte dazu, dass der Verband VDMA die Marktüberwachung aufgab. Die Hersteller verweisen dennoch auf die Konformität der Stahlschränke mit VDMA 24992, wobei der Kunde sich nicht mehr auf die Einhaltung beim Verband berufen kann, sondern diese nur gegenüber dem Hersteller einzufordern ist.