Opiate Schrank
Gesetzeskonforme Aufbewahrung von Betäubungsmitteln
Ein Opiate Schrank dient der Aufbewahrung von Betäubungsmitteln. Der Verkehr mit diesen Substanzen, wie z.B. Morphium oder Heroin, ist im Betäubungsmittelgesetz geregelt. Hartmann Tresore Schweiz bietet zertifizierte Opiate Schränke für die sichere und gesetzeskonforme Lagerung von Betäubungsmitteln.
Gesetzliche Verpflichtung zur sicheren Aufbewahrung
Die Verpflichtung, Betäubungsmittel in einem Opiate Schrank [Link noch offen] aufzubewahren, ergibt sich aus § 15 Absatz 3 des Gesetzes. Dort heisst es unter anderem: "Wer am Betäubungsmittelverkehr teilnimmt, hat die Betäubungsmittel, die sich in seinem Besitz befinden, gesondert aufzubewahren und gegen unbefugte Entnahme zu sichern." So ist beispielsweise für Ärzte, Apotheker, Kliniken und Altenheime ein sicherer Opiate Schrank eine Grundvoraussetzung für den Umgang mit Betäubungsmitteln.
Sicherheitsanforderungen an Opiate Schränke
Wann ein Opiate Schrank bzw. ein Raum, in dem Opiate gelagert werden, als ausreichend gesichert gilt, regeln seit 2007 die "Massnahmen zur Sicherung von Betäubungsmittelvorräten" des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (Bundesopiumstelle).
Als Opiate Schrank darf ausschliesslich ein zertifizierter Wertschutzschrank mit einem bestimmten geprüften Sicherheitsgrad Verwendung finden. Wird bei grösseren Mengen zur Lagerung kein Opiate Schrank, sondern ein ganzer Raum genutzt, so muss dieser mit einer Wertschutzraumtür mit geprüftem Widerstandsgrad ausgestattet sein.
Konsequenzen bei unzureichender Sicherung
Werden Betäubungsmittel nicht in einem Opiate Schrank gelagert bzw. ist dieser Opiate Schrank nicht ausreichend vor unbefugtem Zugriff gesichert, kann das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Sicherungsmassnahmen anordnen.
Hartmann Tresore Schweiz berät Sie gerne bei der Auswahl des passenden Opiate Schranks für Ihre gesetzlichen Anforderungen
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